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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Industrievertretung Ralf Temme - Stand Dezember 2009

I. Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Industrievertretung Ralf Temme. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der öffentlich rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 S. 1 BGB. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

II. Angebote, Vertragsschluss

  1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen bzw. Abweichungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die jeweilige Homepageversion verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
  3. Es gelten nur schriftliche Bestellungen (Fax, Post ,e-mail) als angenommen.
  4. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden abzulehnen. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Zusendung einer e-mail oder sonstigen schriftlichen Bestätigung, welche die wesentlichen Konditionen nebst den wirksam einbezogenen AGB enthält.
  5. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf handelsüblichen Mengen zu begrenzen.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.  

III. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Bestellbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise ab Werk bzw. Auslieferungslager zzgl. Umsatzsteuer (gültig am Tage der Lieferung), Transport, Zoll und Verpackung. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über den Preis getroffen wurde, gilt der bei Vertragsschluss aktuelle Tages- bzw. Listenpreis.
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen unberechtigt ein, sind wir berechtigt, Restschulden oder offene Rechnungen ganz oder teilweise fällig zu stellen. Wird nach Abschluss eines Vertrages erkennbar, dass Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, Vorleistung oder Sicherheit zu verlangen.
  3. Ergibt sich zwischen Vertragsschluss und der Warenübergabe eine Preissteigerung (vor allem durch Energie, Personal und Abgaben), welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar war, behalten wir uns vor, diese Preissteigerung auch nach Vertragsschluss an den Kunden weiterzugeben. Beträgt die Preissteigerung mehr als 5 % der Lebenshaltungskosten, steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.
  4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Abrechnungspositionen sind stets von der Skontierung ausgeschlossen und werden als solche ausgewiesen.
  5. Sofern sich aus der Bestellbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Daneben behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, nach der ersten Mahnung die Angelegenheit unserem Inkassodienst zu übergeben. Unsere Mahnkosten wie auch die Kosten des Inkassodienstes gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Zahlungsempfängerin ist ausschließlich die Industrievertretung Ralf Temme, sofern sich aus unserer Bestellbestätigung nichts anderes ergibt und wir Dritten nicht ausdrücklich eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen erteilt haben.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferzeit, Schuldnerverzug

  1. Sind keine individuellen Terminvereinbarungen getroffen, erfolgt die Lieferung im Regelfall spätestens 1 Woche nach Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Lieferverzögerung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unsers Willens liegen und uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel etc., haben wir nicht zu vertreten. Dauert die Behinderung länger als 4 Wochen, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Uns steht dasselbe Recht zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

V. Gefahrübergang - Verpackungskosten

  1. Sofern sich aus einem Angebot oder der Bestellbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
    Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  2. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
  3. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist jedoch dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unsere Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VII. Mängelhaftung

  1. Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Der Umtausch mangelfreier Ware ist ausgeschlossen.
  2. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    3. Offensichtliche Mängel, welche unbeschadet anders lautender gesetzlicher Regelungen nicht unverzüglich sofort (Wareneingangsdatum) nach Ankunft der Ware unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Industrievertretung Ralf Temme vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder in Form der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache durchzuführen. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  5. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller.
  6. An bereits weiterverarbeiteter Ware ist eine Mängelrüge nicht möglich.
  7. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere von Dritten, lehnen wir ab.
  8. Für gebrauchte Waren wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.

VIII. Technische Angaben/Anwendung/Verarbeitung/Eigenversuche

Die einschlägigen Empfehlungen, Richtlinien sowie DIN- und Normvorschriften und Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten. Es gelten die anerkannten Regeln der Baukunst und Technik. Wir übernehmen die Gewähr für die einwandfreie Qualität unserer Produkte. Unsere Anwendungs- und Verarbeitungsempfehlungen beruhen auf Versuchen und praktischen Erfahrungen, sie können jedoch nur allgemeine Hinweise ohne Eigenschaftszusicherung sein, da wir keinen Einfluss auf die Baustellenbedingungen, auf die Ausführung der Arbeiten und die Verarbeitung haben. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden. Verwendet der Verarbeiter das Produkt außerhalb des Anwendungsbereichs der Produktinformation haftet er für evtl. resultierende Schäden. Wir empfehlen daher in jedem Fall ausreichende Eigenversuche um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Verwendungszwecke sicher zu stellen. Die Angaben der Belags- und Bauchemiehersteller sind bevorzugt zu beachten.

IX. Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer VII. vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Schutzrechte Dritter

Erfolgen Lieferungen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, hat der Besteller uns den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen und uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
  3. Sofern sich aus der Bestellbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Industrievertretung Ralf Temme
Zum Limberg 16a
49176 Hilter • Germany
Telefon +49 (0) 5409 403 99 54
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